§ 1. Geltungsbereich
I. Unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
II. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
III. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
§ 2. Vertragsabschluss
I. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Reservierungsbestätigung des Hotels an den Veranstalter zustande. Mündliche Abreden werden erst dann wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung sechs Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer (MwSt.). Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis dementsprechend.
II. Wird die Reservierungsbestätigung vom Veranstalter binnen 14 Tagen nicht zurückgeschickt, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
III. Reservierte Zimmer und / oder Tagungsräume stehen dem Leistungsteilnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räumlichkeiten über den vereinbarten Zeitraum bedarf der vorherigen Rücksprache mit dem Hotel. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung in der Anfrage und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Soweit nicht anders vereinbart ist, gelten die Angaben in unserer Seminarmappe mit den jeweils gültigen Preisblättern.
IV. Der Veranstalter muss die endgültige Zahl der Gäste / Teilnehmer spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitteilen. Ansonsten gilt die letztgenannte Teilnehmerzahl. Abweichungen der Teilnehmer nach unten werden nicht berücksichtigt, bei einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
V. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und / oder Tagungsräume anderweitig zu vergeben. Sollte das Hotel während der Optionszeit eine weitere Anfrage für den reservierten Termin erhalten, wird das Hotel den Veranstalter darüber informieren und abklären, ob bereits eine Entscheidung seitens des Veranstalter getroffen wurde. Sollte während der Optionszeit eine andere Veranstaltung zusagen, kann die Option nicht verlängert werden.
VI. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
§ 3. Rücktritt des Veranstalters
Vertrauen ist Voraussetzung jeder guten Beziehung – vor diesem Hintergrund verstehen wir Umbuchungen und die Zurücknahme geplanter Veranstaltungen.
Wir versuchen grundsätzlich, Kundenwünsche ohne Kosten oder kostenminimiert zu erfüllen.
Wir behalten uns vor, die Stornovereinbarungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden.
Abbestellungen von reservierten Räumen und Hotelzimmern, werden wie folgt in Rechnung gestellt:
Unsere Stornierungsbedingungen für Veranstaltungen und Übernachtungen
Bis 28 Tage vor der Veranstaltung ist eine Stornierung kostenfrei möglich.
28 bis 14 Tage vor der Veranstaltung berechnen wir 50 % der vereinbarten Pauschale und Bereitstellungskosten bzw. der vereinbarten Raummiete und Bereitstellungskosten und der gebuchten Hotelzimmer.
14 bis 1 Tag vor der Veranstaltung berechnen wir 80 % der vereinbarten Pauschale und Bereitstellungskosten bzw. der vereinbarten Raummiete und Bereitstellungskosten und der gebuchten Hotelzimmer.
Am Tag der Veranstaltung selbst ist eine Stornierung nicht möglich; es fallen die kompletten, vertraglich vereinbarten Kosten an.
Im Falle einer vereinbarten Tagungspauschale gilt generell folgende Formel: Personenzahl (auch Zirkazahl) x Preis der Pauschale.
§ 4. Rücktritt des Hotels
I. Das Hotel ist berechtigt, sofort nach Vertragsabschluss einen Betrag von 50% des voraussichtlichen Rechnungsbetrags zu verlangen. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung auf dem Konto des Hotels ein, so ist das Hotel zum Vertragsrücktritt berechtigt.
II. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden.
Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährden kann.
III. Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
§ 5. Nachtzuschlag /
Sonn und Feiertagszuschlag
I. Bei Veranstaltungen, die sich bis weit in die Nacht hinein ausdehnen, berechnen wir ab 1.00 Uhr je angefangene Stunde pauschal für die anwesenden Mitarbeiter Nachtzuschläge in Höhe von € 80,00. Bei Veranstaltungen, die außerhalb der regulären Öffnungszeiten stattfinden, berechnen wir € 80,00 pauschal.
§ 6 REINIGUNGSGEBÜHR
BEI ZIGARETTENKONSUM IM HOTEL
Rauchen in unseren Räumlichkeiten ist nicht gestattet. Sollten wir nach Ihrem Aufenthalt dennoch Zigarettenrauch wahrnehmen, sind wir gezwungen, Ihnen die Reinigung mit 75,00 € in Rechnung zu stellen. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme auf den nächsten Gast.
§ 7 HAFTUNG DES HOTELS
I. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer I nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
II. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Zimmersafes.
III. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
IV. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer I, Sätze 1 bis 4
§ 8. Mitbringen von Speisen und Getränken
I. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Das Hotel übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Speisen.
§ 9. Zahlungen
I. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
II. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.
III. Der Kunde ist verpflichtet, die für die erbrachten Leistungen und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Eine Rückvergütung bestellter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.
IV. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
V. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
VI. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer V oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
VII. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer V für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehen der Ziffer V und/oder Ziffer VI geleistet wurde.
VIII. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
§ 10. Nebenleistung
I. Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke von Menükarten, Blumendekoration o.ä. werden extra berechnet. Für Ausführung und Qualität der durch das Hotel vermittelten Leistungen wie Musiker, Photographen, Führungen usw. wird nicht gehaftet.
II. Störungen an zur Verfügung gestellter technischer oder sonstiger Einrichtung werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.
§11. Schlussbestimmungen
I. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
II. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
III. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Amtsgerichts Stuttgart vereinbart.
Mit Erscheinen der vorliegenden Geschäftsbedingungen sind alle
vorherigen hinfällig. Stand: September 2018
Hotel Gloria GmbH Restaurant Möhringer Hexle
Sigmaringer Str. 59
70567 Stuttgart
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